Einführung / Diskussionsgrundlage



Das Diskussionspapier wurde erstmals anläßlich des 27. Strafverteidigertages "Internationalisierung des Strafrechts
Fortschritt oder Verlust von Rechtsstaatlichkeit?" in Dresden am 15.03.2003 in der Arbeitsgruppe 4: Magna Charta der Verfahrensrechte für Beschuldigte im europäischen Kontext zur Diskussion gestellt.


Es zeigt die berücksichtigten Normen internationaler Verträge auf und führt diese mit Grundentscheidungen bspw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusammen, um als „Steinbruch“ einer intensiven Diskussion zu dienen.

Gegenüber dem "Grünbuch der Kommission [über] Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union" vom 19.2.2003, [KOM(2003) 75 endgültig] versteht sich das Diskussionspapier als Gegenentwurf, da Grünbuch nur einige Verfahrensrechte des (im weitesten Sinne zu verstehenden) Beschuldigten als Grundverfahrensgarantien benennt oder in ihrer konkreten Ausgestaltung formuliert. Die Diskussion der 17 Entwurfsartikel soll den ersten Entwurf einer Magna Charta oder Kodex der Beschuldigtenrechte hervorbringen. Damit soll der zu begrüßende Ansatz der Kommission aufgegriffen werden,
daß jeder mit Ermittlungsbehörden konfrontierte europäische Bürger über ein ihm auszuhändigenden „Letter of rights“ über seine Rechte informiert werden soll.

Eine Kommentierung des Diskussionspapiers
(Ahlbrecht/Lagodny, Einheitliche Strafverfahrensgarantien in Europa?) ist abgedruckt in der StraFo 2003, S.329ff.  und dem Band 27 der Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen (Internationalisierung des Strafrechts - Fortschritt oder Verlust an Rechtsstaatlichkeit?, 27. Strafverteidigertag Dresden, 14.-16.03.2003).

Die Kommission hat am 16.06.2003 eine öffentliche Anhörung in Brüssel zu dem Grünbuch durchgeführt. Zu der Anhörung wurden eine Vielzahl an Stellungnahmen abgegeben, die auf den Internetseiten der Europäischen Kommission unter

http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/criminal/procedural/fsj_criminal_responses_en.htm

abrufbar sind.

Nach Auskunft der europäischen Kommission /
Generaldirektion Justiz und Inneres wird im Laufe des März 2004 ein Rahmenbeschluß zu Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union - möglicherweise als Vorschlag - präsentiert werden.




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