Einführung
/ Diskussionsgrundlage
Das Diskussionspapier wurde erstmals anläßlich des 27.
Strafverteidigertages "Internationalisierung des Strafrechts
Fortschritt oder Verlust von Rechtsstaatlichkeit?" in Dresden am 15.03.2003
in der Arbeitsgruppe 4: Magna Charta der Verfahrensrechte für Beschuldigte
im europäischen Kontext zur Diskussion gestellt.
Es zeigt die berücksichtigten
Normen internationaler Verträge auf und führt diese mit Grundentscheidungen
bspw. des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zusammen,
um als „Steinbruch“ einer intensiven Diskussion zu dienen.
Gegenüber dem "Grünbuch
der Kommission [über] Verfahrensgarantien in Strafverfahren innerhalb
der Europäischen Union" vom 19.2.2003, [KOM(2003) 75 endgültig]
versteht sich das Diskussionspapier als Gegenentwurf, da Grünbuch nur
einige Verfahrensrechte des (im weitesten Sinne zu verstehenden) Beschuldigten
als Grundverfahrensgarantien benennt oder in ihrer konkreten Ausgestaltung
formuliert. Die Diskussion der 17 Entwurfsartikel soll den ersten Entwurf
einer Magna Charta oder Kodex der Beschuldigtenrechte hervorbringen. Damit
soll der zu begrüßende Ansatz der Kommission aufgegriffen werden,
daß jeder
mit Ermittlungsbehörden konfrontierte europäische Bürger
über ein ihm auszuhändigenden „Letter of rights“ über seine
Rechte informiert werden soll.
Eine Kommentierung des Diskussionspapiers (Ahlbrecht/Lagodny, Einheitliche
Strafverfahrensgarantien in Europa?) ist abgedruckt in der StraFo 2003,
S.329ff. und dem Band 27 der Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen
(Internationalisierung des Strafrechts - Fortschritt oder Verlust an Rechtsstaatlichkeit?,
27. Strafverteidigertag Dresden, 14.-16.03.2003).
Die Kommission
hat am 16.06.2003 eine öffentliche Anhörung in Brüssel zu
dem Grünbuch durchgeführt. Zu der Anhörung wurden eine Vielzahl
an Stellungnahmen abgegeben, die auf den Internetseiten der Europäischen
Kommission unter
abrufbar sind.
Nach Auskunft der europäischen Kommission / Generaldirektion Justiz und Inneres
wird im Laufe des März 2004 ein Rahmenbeschluß zu Verfahrensgarantien
in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union - möglicherweise
als Vorschlag - präsentiert werden.
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